Behandlungsverlauf

Gegenseitige Sympathie ist der Grundbaustein für eine erfolgreiche Therapie!

Die psychotherapeutische Sprechstunde

Schritt 1

Beim ersten Termin, der sog. „Psychotherapeutischen Sprechstunde“, reden wir 50 Minuten über den Anmeldegrund, die Auffälligkeiten des Kindes und die Sorgen der Eltern, wegen derer eine Vorstellung in meiner Praxis stattfindet. Zudem sprechen wir über die bisherige Entwicklung des Kindes, um einen ersten Eindruck von dem Verlauf und dessen „Gewordensein“ zu erhalten.

Nach der therapeutischen Sprechstunde erhalten Sie eine erste diagnostische Einschätzung und Beratung, ob und welches Therapieverfahren prognostisch günstig erscheint und was die nächsten Schritte sind. Dabei werden Sie auch ausführlich über den Ablauf und die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie informiert. Es werden weiter die diagnostischen Ergebnisse dokumentiert und Empfehlungen für das weitere Vorgehen gegeben, z.b. ob eine psychotherapeutische Behandlung (Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren, teilstationäre oder stationäre psychotherapeutische Behandlung) für notwendig erscheint oder alternative Behandlungsmöglichkeiten oder Beratungsangebote sinnvoll erscheinen

Zum Erstgespräch möchte ich Sie bitten, die Versichertenkarte Ihres Kindes sowie den ausgefüllten Anmeldebogen mitzubringen. Eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt ist nicht nötig.

Die Probatorik

Schritt 2

Um zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob Patient und die Behandlerin zueinander „passen“, übernimmt die Krankenkasse vorab bis zu fünf „probatorische“ Sitzungen bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Bei analytischer Psychotherapie bis zu acht Sitzungen.

Aufgabe des Psychotherapeuten ist es, zu klären, ob eine psychische Störung vorliegt, gegebenenfalls welche, wie diese verursacht und aufrechterhalten wird, ob diese erfolgreich innerhalb eines bestimmten Stundenkontingents mit Psychotherapie behandelt werden kann und wie die Therapieinhalte gestaltet werden sollen.

Die Motivation und die Beziehungsfähigkeit des Patienten sind grundlegend für den Erfolg einer Therapie!

Kostenübernahme

Schritt 3

Falls eine Psychotherapie indiziert sein sollte, werden nach den probatorischen Sitzungen, in denen wir uns zunächst kennen lernen, einen anonymisierten Therapieantrag an die Krankenkasse. Gestellt. Die Kassenzulassung durch die KV Baden-Württemberg ermöglicht es mir, mit allen gesetzlichen Krankenkassen, privaten Versicherungen oder der Beihilfe abzurechnen.

Die Krankenversicherung übernimmt i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie ab dem Datum der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung im genehmigten Umfang. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Geburtstag ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig.

Jugendliche ab dem 15. Geburtstag können eine Psychotherapie auch ohne Wissen der Eltern beantragen. Selbstverständlich unterliegen alle Sitzungen der Schweigepflicht und werden von mir streng vertraulich behandelt.